Wirtschaftsdienst

Arbeits–und Wirtschaftsdienst ist unabhängig vom Wohnort von allen Mitgliedern vom 16. –70. Lebensjahr (Ausnahme: Passive Mitglieder) zu leisten. Es besteht die Möglichkeit 10 Stunden Arbeit auf der Anlage bzw. in der Wirtschaft durch Zahlung von 12 € je nicht geleisteter Stunde auszugleichen. Der Dienst kann nur für sich selbst oder Familienangehörige geleistet werden (Lebensgemeinschaften sind Familien / Ehepaaren gleichgestellt).